Treppenlifte
In einer Welt steigender Mobilität und Unabhängigkeit bietet Ihnen Vollmer-Aufzüge GmbH, die Freiheit und den Service, ihre tägliche Routine nach Ihren Wünschen zu gestalten und zu perfektionieren.
Treppenlifte können von Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern mitfinanziert werden. Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller holen. Danach prüft die Krankenkasse den Antrag.
Der Anteil der Krankenkasse an Treppenliften beträgt ca. 2.500 Euro. Wird ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt, gelten andere Regelungen, da die Berufsgenossenschaften zuständig sind.
Unsere Außendienstmitarbeiter erklären Ihnen gerne den richtigen Weg zu einer solchen Mitfinanzierung.

