Treppenlifte Kurventreppe gerade Treppe KurveTreppenlifte Gerade Treppe Kurventreppe Handi-Lifte Innen AussenPlattformlifte Spezifikationen Installation Lastenaufzüge Kleingüter Unterflur Vereinfachte Personenaufzüge Montage Wartung Störungsdienst Modernisierung Intro Home Profil Partner Werbefilme Kontaktformular Impressum Intro ![]() ![]() ![]() Vollmer-Aufzüge GmbH Förder-, Hebe- und Bewegungstechnik Scipiostraße 5b 28279 Bremen Telefon (0421) 435530 Telefax (0421) 4355317 Email: info@vollmer-aufzuege.de
In einer Welt steigender Mobilität und Unabhängigkeit bietet Ihnen Vollmer-Aufzüge GmbH, die Freiheit und den Service, ihre tägliche Routine nach Ihren Wünschen zu gestalten und zu perfektionieren.
Treppenlifte können von Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern mitfinanziert werden. Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller holen. Danach prüft die Krankenkasse den Antrag.
Der Anteil der Krankenkasse an Treppenliften beträgt ca. 2.500 Euro. Wird ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt, gelten andere Regelungen, da die Berufsgenossenschaften zuständig sind. Unsere Außendienstmitarbeiter erklären Ihnen gerne den richtigen Weg zu einer solchen Mitfinanzierung. |
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