Fahrkorbgeländer

Position 43 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.8.6 wird eine fehlende oder unzulängliche Fahrkorbumwehrung bemängelt.
Gefährdung: Lebensgefährliche Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch Hineinfallen in den Schacht bei Arbeiten und Inspektionsfahrten auf dem Fahrkorbdach.
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.4.7.3 ist sicherzustellen, dass die Höhe eines erforderlichen Geländers auf dem Fahrkorbdach eines Aufzuges bei einem freien Abstand von 300 bis 500 mm zwischen Fahrkorb und Schachtwand mindestens 700 mm und darüber mindestens 1,10 m auf die Standfläche gemessen beträgt.