Fangvorrichtungen in Aufwärtsrichtung

Der freie Fall im Aufzug: Sujet vieler Hollywood-Produktionen und hierzulande glücklicherweise doch unwahrscheinlicher als ein Sechser im Lotto!

Tatsächlich spricht man im Fachjargon von Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes und diese gilt es abwärts wie aufwärts zu verhindern. Entsprechend ist bei Seilaufzügen neben der Fangvorrichtung für die Kabine in Abwärtsrichtung auch eine Schutzeinrichtung gegen Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes in Aufwärtsrichtung in Übereinstimmung mit der EN 81-1 – ab dem 1. Januar 2017 mit der EN 81-20 – gefordert.

Denn: Das Gegengewicht wird in der Regel so schwer wie der Fahrkorb zuzüglich der halben Nutzlast ausgelegt. Im Klartext: Solange die Kabine mit weniger als der halben Traglast beladen ist – und das ist meistens der Fall – wird das Gegengewicht aufgrund des höheren Gewichtes die Kabine bei entsprechendem technischen Versagen der Bremse immer nach oben ziehen. Ein „Absturz“ nach oben ist also wahrscheinlicher, als ein Absturz nach unten.