Schachtbeleuchtung

Position 17 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.5.10 wird eine fehlende oder unzulängliche Schachtbeleuchtung bemängelt.
Gefährdung: Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch mangelnde Sichtverhältnisse im Schacht.
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.1.4.1 ist eine fest installierte Schachtbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux vorzuhalten.