Schachttüren / Verriegelungseinrichtung

Position 30 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.7.7 wird eine unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachttür bemängelt.
Gefährdung: Lebensgefährliche Verletzung von Aufzugnutzern durch Hineinfallen in den Schacht und Erfasstwerden vom Fahrkorb aufgrund ungewollt geöffneter Schachttüren..
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.3.8 ist die Verriegelung und Überwachung der Schließstellung der Schachttüren sicherzustellen.