Position 14 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.5.7 werden unzulängliche Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube bemängelt.
Gefährdung: Lebensgefährliche Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbes im Schacht.
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.5.7 bzw. 5.2.5.8 sind ausreichend dimensionierte, verbindlich definierte Schutzräume auf dem Fahrkorbdach und in der Schachtgrube sicherzustellen, wenn sich Menschen außerhalb der Kabine im Schacht befinden. Dabei muß ein Einklemmen oder Einquetschen von Menschen im Schacht unter und auf dem Fahrkorb wirksam verhindert werden.
Technische Maßnahme / Nachrüstung: Wenn die Schutzräume nicht durch ausreichend große Schachtkopfhöhen und Schachtgruben erreicht werden, sind die Abstände durch Ersatzmaßnahmen sicherzustellen. Hierzu werden kontaktüberwachte Aufsetzeinrichtungen installiert, die die Bewegung des Fahrkorbes in die definierten Schutzräume automatisch formschlüssig wirksam blockieren, sobald eine Schachttür manuell über die Notentriegelung von außen geöffnet wird, die den Zutritt zu den betroffenen Schachtköpfen bzw. Schachtgruben ermöglichen.

In Ausnahmefällen werden manuell zu setzende Aufsetzeinrichtungen mit automatischen Einrückvorrichtungen an Geschwindigkeitsbegrenzern kombiniert.