Wartung

Eine fundierte, regelmäßige Wartung ist und bleibt die wichtigste Grundlage für den nachhaltig sicheren und langlebigen Betrieb einer Aufzuganlage. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch vielmehr erforderlich zur Wahrung der Unversehrtheit der Benutzer und zum Erhalt des Investitionsgutes Aufzug. Fachgerechte Wartung dient und nutzt allen: Sie hält die Aufzuganlage betriebssicher, verfügbar und spart Geld. Denn: VOLLMER-Aufzüge erreichen ein durchschnittliches Lebensalter von über 40 Jahren und werden dann in der Regel eher umgebaut, als ausgebaut.

Aber Wartung ist nicht gleich Wartung: Bei Wartungsangeboten und deren Erfüllung ist genau zu unterscheiden, ob im Rahmen sogenannter mittlerweile marktüblicher „Modulwartungen“ die Aufzuganlage zwar regelmäßig aufgesucht, aber – wie im Branchenjargon unverhohlen gescherzt wird – nur nachgeschaut wird, „ob der Aufzug noch da ist“, oder tatsächlich gründlich und fachlich fundiert gewartet wird.

Die Wartungsleistungen von VOLLMER orientieren sich zu aller erst an der jeweils eingesetzten Antriebstechnik und Aufzugart und der individuellen Nutzung durch den Betreiber – nicht an der Minimierung des eigenen Wartungsaufwandes. Dabei werden sie maßgeschneidert zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Betreiber. Entsprechend unterscheiden wir zwischen vier Wartungsvertragsarten, von denen eine – der Teilunterhaltungsvertrag – den individuellen Wünschen unserer Auftraggeber flexibel angepasst wird.

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