Normen & Standards

VOLLMER verfolgt permanent und aufmerksam die Entwicklung und den Stand aller direkt relevanten DIN-EN-Normen, VDI-Richtlinien, EK ZÜS-Beschlüsse, VDMA-Einheitsblätter und Schriftstücke sowie Rechtsvorschriften zu Konstruktion, Einbau, Betrieb und Prüfung von Aufzügen aller gängigen Arten, Typen und Größen in den Bereichen:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Betreiben, Instandhaltung und Prüfung
  • Aufzüge und deren Baumaße

Die Aufzugsrichtlinie regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit der Umsetzung der Europäischen Aufzugsrichtlinie 95/16/EG in nationales Recht durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurde eine Trennung zwischen Beschaffenheit und Betrieb von Aufzugsanlagen eingeführt.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Neuanlagen werden durch unter der Aufzugsrichtlinie harmonisierte Normen konkretisiert. Für Aufzugsanlagen sind dies vor allem die Normen der EN 81-Reihe „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“.

Gemäß der Europäischen Aufzugsrichtlinie führt VOLLMER mit der jeweiligen, sogenannten Benannten Stelle (DEKRA, TÜV, etc.) für jede Aufzugsanlage ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durch. Mit Ausstellung der Konformitätserklärung und Anbringen der CE-Kennzeichnung erklären wir die Übereinstimmung der Aufzugsanlage mit den gesetzlichen Anforderungen.

Der Betrieb und die Prüfung von Aufzugsanlagen sind national geregelt – in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Umbau von Aufzügen ebenso definiert wie die Modernisierung, die Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen. Dieser zugeordnet sind die einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), welche den Produktbereich betreffen.

Gemäß § 37 des Produktsicherheitsgesetzes dürfen die Prüftätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen nur durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS: DEKRA, TÜV, etc.) durchgeführt werden. Um konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse aller ZÜS sicherzustellen, werden in sogenannten Erfahrungskreisen (EK ZÜS) Beschlüsse erarbeitet und verabschiedet, die für alle ZÜS im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich sind.

PREY erfüllt – je nach definierter Kundenanforderung – diese und viele weitere Gesetze, Normen, Richtlinien, Beschlüsse und sonstige Regelwerke, die hier nicht explizit genannt werden. Hierzu gehören Bestimmungen des VDE, der EVU, der BGI und weitere VDI-Richtlinien DIN-Normen, um nur einige zu nennen. Die folgende Auflistung ist ein Auszug der wichtigsten Regelwerke und erhebt demnach weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf vollständige Korrektheit. Sie dient vielmehr der Orientierung und Unterstützung unserer Kunden.