Gesetzliche Prüfungen

Aufzuganlagen gehören in Deutschland gemäß aktueller Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den überwachungspflichtigen bzw. prüfpflichtigen technischen Einrichtungen. Sie müssen entsprechend regelmäßig gesetzlich vorgeschriebenen und definierten Prüfungen unterzogen werden.

Dabei wird unterschieden, welche Anwendung findet und durch wen diese zu erfolgen haben: eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), einen Fachbetrieb bzw. eine sogenannte „Sachkundige Person“ oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Betreibers der Aufzuganlage.

VOLLMER bietet seinen Kunden die Abwicklung bzw. Durchführung sämtlicher gesetzlichen Prüfungen aus einer Hand an. Auf den Folgeseiten haben wir für Sie die wesentlichen Anforderungen der einzelnen erforderlichen Prüfungen zusammengefasst: